Darf man Kremationsasche ins Ausland mitnehmen?
Nach der Einäscherung ist das Krematorium in den Niederlanden gesetzlich verpflichtet, die Kremationsasche für einen Zeitraum von einem Monat aufzubewahren. Erst danach wird die Asche freigegeben und kann mitgenommen werden, auch ins Ausland.
Ein Monat Aufbewahrungspflicht
Diese gesetzliche Aufbewahrungsfrist dient unter anderem dazu, gegebenenfalls ein justizielles Verfahren zu ermöglichen. Gleichzeitig erhalten Angehörige die notwendige Zeit, um in Ruhe gemeinsam über die Bestimmung der Asche zu entscheiden und mögliche letzte Wünsche des Verstorbenen, beispielsweise in einem Testament, zu berücksichtigen.
Nach Ablauf dieses Monats stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Für detaillierte und aktuelle Informationen empfehlen wir, die offiziellen Hinweise der jeweiligen Behörden zu konsultieren.